Europäische Sprachencharta: Das Komitee hat folgenden Antrag gestellt ...
von Online-Redaktion
Gressoney/Greschoney (AO), den 15. Juni 2019
ANTRAG
Das im Rathaus von Greschòney zer Chilchu (AO) zur Plenarversammlung zusammengetretene Einheitskomitee der historischen deutschen Sprachinseln in Italien,
stellt in Anbetracht der Tatsache, dass
- der Europarat zwei die Minderheiten betreffende spezifische und bindende Instrumente geschaffen hat: die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML aus dem Jahr 1992, seit 1998 in Kraft) und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (aus dem Jahr 1995, seit 1998 in Kraft);
- die in Straßburg am 5.11.1992 unterzeichnete Charta (ECRML) nach ihrer Ratifizierung seitens der ersten fünf Europäischen Staaten am 1.3.1998 in Kraft getreten ist;
- das in Straßburg am 1.2.1995 (auch von Italien) unterzeichnete Rahmenübereinkommen (FCNM) ebenso nach der Ratifizierung seitens der ersten fünf Staaten am 1.3.1998 in Kraft getreten ist;
- Italien das Rahmenübereinkommen mit Gesetz vom 28. August 1997, Nr. 302 ratifiziert und umgesetzt hat;
- mit Gesetz Nr. 482/1999 „Bestimmungen für den Schutz der alteingesessenen sprachlichen Minderheiten“ Nachstehendes verfügt wurde: „In Anwendung des Art. 6 der Verfassung und im Einklang mit den durch europäische und internationale Einrichtungen festgelegten allgemeinen Grundsätzen schützt die Republik die Sprache und Kultur der albanischen, katalanischen, deutschen, griechischen, slowenischen, kroatischen, französischen, franko-provenzalischen, friulanischen, ladinischen, okzitanischen und sardischen Bevölkerung.“
- Italien die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 27.6.2000 unterzeichnet, diese jedoch – trotz der bereits seit der 13. Legislaturperiode ergriffenen diesbezüglichen Initiativen – noch nicht ratifiziert hat;
und dass
- die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen darauf abzielt, die Regional- und Minderheitensprache zu schützen und ihre Verwendung zu fördern – um das kulturelle Erbe und die Traditionen Europas sowie die Möglichkeit für jede Person zu wahren, diese Sprachen im Rahmen öffentlicher oder privater Tätigkeiten zu gebrauchen;
- das Recht auf Gebrauch einer Regional- oder Minderheitensprache im Rahmen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, zu den unveräußerlichen Menschenrechten zählt und in dem am 19. Dezember 1966 in New York genehmigten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert wurde, welcher im Sinne des Gesetzes vom 25. Oktober 1977, Nr. 881 umgesetzt wurde und ferner im Einklang mit der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten und durch Gesetz vom 4. August 1955, Nr. 848 umgesetzten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht;
- die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, zu den Grundwerten der Europäischen Union zählt;
- die Wahrung, der Schutz und die Förderung der Minderheitensprachen und der Bevölkerung, die diese sprechen, überdies zu den Verfassungsgrundsätzen der Republik Italien (Art. 3 und Art. 6) zählt;
- viele in der Charta enthaltenen Grundsätze und Inhalte bisher noch nicht auf alle Sprachminderheiten Italiens angewandt wurden;
- die Ratifizierung der Charta nach jener des Rahmenübereinkommens unerlässlich ist: Es handelt sich nämlich um komplementäre Dokumente, weil das Rahmenübereinkommen die Rechte der einer nationalen Minderheit angehörenden Personen und die Charta die von diesen Personen gesprochene Sprache schützt;
- im Senat der Republik die Behandlung des vom Parlament vorgeschlagenen Gesetzentwurfs A.S. Nr. 842 betreffend die Ratifizierung und Umsetzung der am 5. November 1992 unterzeichneten Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen noch offen ist;
folgenden Antrag:
Das Parlament möge das Verfahren betreffend die Ratifizierung seitens Italien der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum Abschluss bringen.
i.A. des Komitees
Die stellvertretende Koordinatorin
gez. Anna Maria Trenti Kaufman
Adressate dieses Antrags sind:
- Die Präsidentin des Senats der Republik Italien, Maria Elisabetta Alberti Casellati
- Der Präsident der Abgeordnetenkammer, Roberto Fico
- Der Staatspräsident, Sergio Mattarella
- Der Ministerratspräsident , Giuseppe Conte
- Das Comitato nazionale federativo minoranze linguistiche d'Italia (CONFEMILI)
- Die Medien
Übersetzung ins Deutsche : Übersetzungsamt der Autonomen Region Trentino-Südtirol